Überblick über meine Tätigkeiten
Ich setze mich mit Fachwissen, Mut, Erfahrung und Hartnäckigkeit für Ihre Interessen ein. Dabei lege ich größten Wert auf umfassende Beratung und Betreuung meiner Mandanten. Mein Bestreben ist es, Ihnen alle Möglichkeiten aufzuzeigen, das bestmögliche Ergebnis auf möglichst unkompliziertem Weg zu erreichen. In vielen Fällen gibt es Alternativen zum Gerichtsprozess, mit denen sich Konflikte schneller, kostengünstiger und weniger belastend beseitigen lassen.
Gerichtlich und außergerichtlich
In Fällen, in denen eine außergerichtliche Einigung nicht möglich ist, vertrete ich die Interessen meiner Mandanten umfassend und mit äußerstem Nachdruck im Wege eines Gerichtsprozesses. Auf dem Weg zu einer bestmöglichen Lösung stehe ich Ihnen mit Rat und Tat zur Seite, damit Sie sich mit weniger Sorgen um Ihre anderen Lebensbereiche kümmern können. Dank meiner Spezialisierungen finden Sie bei mir eine kompetente und engagierte Interessenvertretung.
Immobilienrecht
Immobilienrecht ist im Wesentlichen der Oberbegriff für alle Rechtsbereiche, die mit dem Erwerb, der Veräußerung, der Belastung oder der Nutzung einer Immobilie verbunden sind.
Im Detail…
Ich unterstütze Sie bei allen Rechtsfragen, die im Zusammenhang mit dem An- und Verkauf von Immobilien stehen.
Lassen Sie sich u. a. beraten zu folgenden Bereichen:
- grundstücks- und immobilienrechtliche Angelegenheiten
- Prüfung von Kaufverträgen
- Prüfung von Teilungserklärungen
- Klärung der grundstücksbezogenen, öffentlich-rechtlichen Situation vor Abschluss eines Grundstückskaufvertrages, z. B. Bebaubarkeit des Grundstücks, Belastung mit Altlasten, Immissionen, dingliche Belastungen.
Die Problemkreise im Bereich des Mietrechts sind vielfältig und komplex. Typische Fragen tauchen zu Mietvertrag, Kaution, Schönheitsreparaturen, Instandhaltung, Modernisierung, Nebenkosten, Betriebskosten, Mängel, Mietminderung, Gebrauchsrechte und Pflichten sowie Kündigung und Räumung auf. Zu den einzelnen Problemkreisen ändert sich fortlaufend die Rechtsprechung, so dass zur Beurteilung der Rechtslage aktuelle Kenntnisse erforderlich sind.
Im Detail…
Privates Baurecht
Meine Mandanten sind Bauherren, Wohnungseigentümergemeinschaften, Bauunternehmen, WEG-Verwalter sowie Architekten und Ingenieure. Ich verfüge über ein umfassendes Netzwerk an Sachverständigen, Architekten und Ingenieuren, mit denen ich seit Jahren professionell zusammenarbeite.
Speziell im Bauträgerrecht bin ich seit Jahren erfolgreich tätig. Dort berate und vertrete ich sowohl Wohnungseigentümergemeinschaften als auch einzelne Erwerber von Wohnungseigentum bei der Geltendmachung von Ansprüchen gegen den Bauträger und weitere Beteiligte.
Auch die Abwehr und die Geltendmachung von Ansprüchen gegen Architekten, Fachplaner und Ingenieure zählt zu meinen Schwerpunkten.
Im Bauträgerrecht berate ich Wohnungseigentümergemeinschaften oder auch Erwerber von Wohnungseigentum gegen den Bauträger und weitere Beteiligte.
Speziell die Abwehr und die Geltendmachung von Ansprüchen gegen Architekten, Fachplaner und Ingenieure gehört zu meinen Schwerpunkten.
Öffentliches Baurecht
Wird Ihnen die Baugenehmigung für Ihr Bauvorhaben verwehrt? Kommen Sie zu mir. Im öffentlichen Baurecht bin ich zu folgenden Themen Ihr Ansprechpartner:
- Bauplanungsrecht und Bauordnungsrecht
- Beratung bei der Schaffung von Baurecht
- Baugenehmigung
- Bauvorbescheid
- Abweichungen und Befreiungen
- Auflagen
- Baunachbarrecht
- Überprüfung von Bebauungsplänen, Normenkontrollverfahren bei Bebauungsplänen und kommunalen Satzungen
- Enteignung und Entschädigung
- Nachbaranfechtung einer Baugenehmigung (Drittschutz)
- Abwehr von Bauordnungsverfügungen
- Beratung bei städtebaulichen Sanierungs-, und Entwicklungsmaßnahmen sowie Fragen des Denkmalschutzes
- städtebauliche Verträge und Erschließungsverträge
- Planentschädigung und Amtshaftung
Baurecht
Ich berate und vertrete meine Mandanten im privaten und öffentlichen Baurecht.
Versicherungsrecht
Ich vertrete ausschließlich Versicherungsnehmer und Geschädigte gegen Versicherungsunternehmen.
Im Detail…
Im Versicherungsrecht bin ich vornehmlich in den Bereichen des Berufs- und Privathaftpflichtrechts tätig. Ich vertrete meine Mandanten gegenüber Versicherungsgesellschaften in vertraglichen Angelegenheiten – z. B. bei Streitigkeiten über den Umfang des Versicherungsschutzes – oder bei der Geltendmachung und Abwehr von Schadensersatzansprüchen der Versicherungsnehmer.
Im Rahmen der Berufshaftpflicht vertrete ich Handwerker, mittelständische Unternehmen, Architekten und Ingenieure, die bei ihrer beruflichen Tätigkeit Schäden verursacht haben oder denen sonstiges anspruchsbegründendes Fehlverhalten vorgeworfen wird. Der Bereich des Privathaftpflichtrechts ist umfangreich und deckt alle Schäden ab, die Sie oder auch Ihre Kinder bei anderen Personen im Privaten verursachen. Selbstverständlich wehre ich im gleichen Maße Ansprüche gegen Sie ab.