Rechtsgebiete

Überblick über meine Tätigkeiten

Ich setze mich mit Fachwissen, Mut, Erfahrung und Hartnäckigkeit für Ihre Interessen ein. Dabei lege ich größten Wert auf um­fassende Beratung und Betreuung meiner Mandanten. Mein Bestreben ist es, Ihnen alle Möglich­keiten aufzu­zeigen, das best­mögliche Ergebnis auf möglichst un­kompli­zier­tem Weg zu er­reichen. In vie­len Fäl­len gibt es Al­ter­nati­ven zum Gerichts­prozess, mit denen sich Kon­flikte schnel­ler, kosten­günstiger und weniger be­lastend beseit­igen las­sen.

Gerichtlich und außergerichtlich

In Fällen, in denen eine außer­gericht­liche Eini­gung nicht möglich ist, vertrete ich die Interessen meiner Mandanten um­fassend und mit äußerstem Nach­druck im Wege eines Gerichts­prozes­ses. Auf dem Weg zu einer best­mög­lichen Lösung stehe ich Ihnen mit Rat und Tat zur Seite, damit Sie sich mit weni­ger Sor­gen um Ihre anderen Le­bens­bereiche küm­mern können. Dank meiner Spe­ziali­sie­rungen finden Sie bei mir eine kompetente und en­gagierte Inter­essen­vertretung.

Immobilienrecht

Immobilienrecht ist im Wesentlichen der Oberbegriff für alle Rechtsbereiche, die mit dem Erwerb, der Veräußerung, der Belastung oder der Nutzung einer Immobilie verbunden sind.

Im Detail…

Ich unterstütze Sie bei allen Rechtsfragen, die im Zusammenhang mit dem An- und Verkauf von Immobilien stehen.

Lassen Sie sich u. a. beraten zu folgenden Bereichen:

  • grundstücks- und immobilienrechtliche Angelegenheiten
  • Prüfung von Kaufverträgen
  • Prüfung von Teilungserklärungen
  • Klärung der grundstücksbezogenen, öffentlich-rechtlichen Situation vor Abschluss eines Grundstückskaufvertrages, z. B. Bebaubarkeit des Grundstücks, Belastung mit Altlasten, Immissionen, dingliche Belastungen.

Die Problemkreise im Bereich des Mietrechts sind vielfältig und komplex. Typische Fragen tauchen zu Mietvertrag, Kaution, Schönheitsreparaturen, Instandhaltung, Modernisierung, Nebenkosten, Betriebskosten, Mängel, Mietminderung, Gebrauchsrechte und Pflichten sowie Kündigung und Räumung auf. Zu den einzelnen Problemkreisen ändert sich fortlaufend die Rechtsprechung, so dass zur Beurteilung der Rechtslage aktuelle Kenntnisse erforderlich sind.

Im Detail…

Privates Baurecht

Meine Mandanten sind Bauherren, Wohnungseigentümergemeinschaften, Bauunternehmen, WEG-Verwalter sowie Architekten und Ingenieure. Ich verfüge über ein umfassendes Netzwerk an Sachverständigen, Architekten und Ingenieuren, mit denen ich seit Jahren professionell zusammenarbeite.

Speziell im Bauträgerrecht bin ich seit Jahren erfolgreich tätig. Dort berate und vertrete ich sowohl Wohnungseigentümergemeinschaften als auch einzelne Erwerber von Wohnungseigentum bei der Geltendmachung von Ansprüchen gegen den Bauträger und weitere Beteiligte.

Auch die Abwehr und die Geltendmachung von Ansprüchen gegen Architekten, Fachplaner und Ingenieure zählt zu meinen Schwerpunkten.

Im Bauträgerrecht berate ich Wohnungseigentümergemeinschaften oder auch Erwerber von Wohnungseigentum gegen den Bauträger und weitere Beteiligte.

Speziell die Abwehr und die Geltendmachung von Ansprüchen gegen Architekten, Fachplaner und Ingenieure gehört zu meinen Schwerpunkten.

Öffentliches Baurecht

Wird Ihnen die Baugenehmigung für Ihr Bauvorhaben verwehrt? Kommen Sie zu mir. Im öffentlichen Baurecht bin ich zu folgenden Themen Ihr Ansprechpartner:

  • Bauplanungsrecht und Bauordnungsrecht
  • Beratung bei der Schaffung von Baurecht
  • Baugenehmigung
  • Bauvorbescheid
  • Abweichungen und Befreiungen
  • Auflagen
  • Baunachbarrecht
  • Überprüfung von Bebauungsplänen, Normenkontrollverfahren bei Bebauungsplänen und kommunalen Satzungen
  • Enteignung und Entschädigung
  • Nachbaranfechtung einer Baugenehmigung (Drittschutz)
  • Abwehr von Bauordnungsverfügungen
  • Beratung bei städtebaulichen Sanierungs-, und Entwicklungsmaßnahmen sowie Fragen des Denkmalschutzes
  • städtebauliche Verträge  und Erschließungsverträge
  • Planentschädigung und Amtshaftung

Baurecht

Ich berate und vertrete meine Mandanten im privaten und öffentlichen Baurecht.

Versicherungsrecht

Ich vertrete ausschließlich Versicherungsnehmer und Geschädigte gegen Versicherungsunternehmen.

Im Detail…

Im Versicherungsrecht bin ich vornehmlich in den Bereichen des Berufs- und Privathaftpflichtrechts tätig. Ich vertrete meine Mandanten gegenüber Versicherungsgesellschaften in vertraglichen Angelegenheiten – z. B. bei Streitigkeiten über den Umfang des Versicherungsschutzes – oder bei der Geltendmachung und Abwehr von Schadensersatzansprüchen der Versicherungsnehmer.

Im Rahmen der Berufshaftpflicht vertrete ich Handwerker, mittelständische Unternehmen, Architekten und Ingenieure, die bei ihrer beruflichen Tätigkeit Schäden verursacht haben oder denen sonstiges anspruchsbegründendes Fehlverhalten vorgeworfen wird. Der Bereich des Privathaftpflichtrechts ist umfangreich und deckt alle Schäden ab, die Sie oder auch Ihre Kinder bei anderen Personen im Privaten verursachen. Selbstverständlich wehre ich im gleichen Maße Ansprüche gegen Sie ab.

Baurecht und Immobilienrecht. Dazu Sachverständiger für Immobilienbewertung.

Ich bin Rechtsanwalt und Sachverständiger der Immobilienbewertung. Wenn Sie sich durch eine Kanzlei mit sachverständiger Kenntnis im Bereich Immobilien vertreten lassen möchten, zögern Sie nicht und schreiben mir eine E-Mail.

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