Überblick über unsere Tätigkeiten
Wir setzen uns mit umfangreichem Fachwissen, Mut, Erfahrung und Hartnäckigkeit für Ihre Interessen ein. Wir legen größten Wert auf umfassende Beratung und Betreuung unserer Mandanten. Unser Bestreben ist es, Ihnen umfassende Möglichkeiten aufzuzeigen, um für Sie das bestmögliche Ergebnis auf möglichst unkompliziertem Weg zu erreichen. In vielen Fällen gibt es Alternativen zum Gerichtsprozess, mit denen sich Konflikte schneller, kostengünstiger und weniger belastend beseitigen lassen.
Gerichtlich und außergerichtlich
In Fällen, in denen eine außergerichtliche Einigung nicht möglich ist, werden wir Ihre Interessen selbstverständlich umfassend und mit äußerstem Nachdruck im Wege eines Gerichtsprozesses vertreten. Auf dem Weg zu einer bestmöglichen Lösung stehen wir Ihnen mit Rat und Tat zur Seite, damit Sie sich mit weniger Sorgen um Ihre anderen Lebensbereiche kümmern können. Dank unserer Spezialisierungen finden Sie bei uns eine kompetente und engagierte Interessenvertretung.
Immobilienrecht
Immobilienrecht ist im Wesentlichen der Oberbegriff für alle Rechtsbereiche, die mit dem Erwerb, der Veräußerung, der Belastung oder der Nutzung einer Immobilie verbunden sind.
Im Detail…
Wir unterstützen Sie bei allen Rechtsfragen, die im Zusammenhang mit dem An- und Verkauf von Immobilien stehen.
Unser Beratung für folgende Themen:
- Beratung in grundstücks- und immobilienrechtlichen Angelegenheiten
- Prüfung von Kaufverträgen
- Prüfung von Teilungserklärungen
- Klärung der grundstücksbezogenen, öffentlich-rechtlichen Situation vor Abschluss eines Grundstückskaufvertrages, z. B. Bebaubarkeit des Grundstücks, Belastung mit Altlasten, Immissionen, dingliche Belastungen.
Die Problemkreise im Bereich des Mietrechts sind vielfältig und komplex. Typische Fragen tauchen zu Mietvertrag, Kaution, Schönheitsreparaturen, Instandhaltung, Modernisierung, Nebenkosten, Betriebskosten, Mängel, Mietminderung, Gebrauchsrechte und Pflichten sowie Kündigung und Räumung auf. Zu den einzelnen Problemkreisen ändert sich fortlaufend die Rechtsprechung, so dass zur Beurteilung der Rechtslage aktuelle Kenntnisse erforderlich sind.
Im Detail…
Privates Baurecht
Unsere Mandanten sind Bauherren, Wohnungseigentümergemeinschaften, Bauunternehmen, WEG-Verwalter sowie Architekten und Ingenieure. Wir verfügen über ein umfassendes Netzwerk an Sachverständigen, Architekten und Ingenieuren, mit denen wir seit Jahren professionell zusammenarbeiten.
Speziell im Bauträgerrecht sind wir seit Jahren erfolgreich tätig. Dort beraten und vertreten wir sowohl Wohnungseigentümergemeinschaften als auch einzelne Erwerber von Wohnungseigentum bei der Geltendmachung von Ansprüchen gegen den Bauträger und weitere Beteiligte.
Auch die Abwehr und die Geltendmachung von Ansprüchen gegen Architekten, Fachplaner und Ingenieure zählt zu unseren Schwerpunkten.
Im Bauträgerrecht beraten und vertreten wir Wohnungseigentümergemeinschaften oder auch Erwerber von Wohnungseigentum gegen den Bauträger und weitere Beteiligte.
Speziell die Abwehr und die Geltendmachung von Ansprüchen gegen Architekten, Fachplaner und Ingenieure gehört zu unseren Schwerpunkten.
Öffentliches Baurecht
Wird Ihnen die Baugenehmigung für Ihr Bauvorhaben verwehrt? Kommen Sie zu uns. Im öffentlichen Baurecht sind wir zu folgenden Themen Ihr versierter Ansprechpartner:
- Bauplanungsrecht und Bauordnungsrecht
- Beratung bei der Schaffung von Baurecht
- Baugenehmigung
- Bauvorbescheid
- Abweichungen und Befreiungen
- Auflagen
- Baunachbarrecht
- Überprüfung von Bebauungsplänen, Normenkontrollverfahren bei Bebauungsplänen und kommunalen Satzungen
- Enteignung und Entschädigung
- Nachbaranfechtung einer Baugenehmigung (Drittschutz)
- Abwehr von Bauordnungsverfügungen
- Beratung bei städtebaulichen Sanierungs-, und Entwicklungsmaßnahmen sowie Fragen des Denkmalschutzes
- städtebauliche Verträge und Erschließungsverträge
- Planentschädigung und Amtshaftung
Baurecht
Wir beraten und vertreten unsere Mandanten im privaten und öffentlichen Baurecht.
Versicherungsrecht
Wir vertreten ausschließlich Versicherungsnehmer und Geschädigte gegen die Versicherungsunternehmen.
Im Detail…
Im Versicherungsrecht sind wir vornehmlich in den Bereichen des Berufs- und Privathaftpflichtrechts tätig. Wir vertreten unsere Mandanten gegenüber Versicherungsgesellschaften in vertraglichen Angelegenheiten – z. B. bei Streitigkeiten über den Umfang des Versicherungsschutzes – oder bei der Geltendmachung und Abwehr von Schadensersatzansprüchen der Versicherungsnehmer.
Im Rahmen der Berufshaftpflicht vertreten wir Handwerker, mittelständische Unternehmen, Architekten und Ingenieure, die bei ihrer beruflichen Tätigkeit Schäden verursacht haben oder denen sonstiges anspruchsbegründendes Fehlverhalten vorgeworfen wird. Der Bereich des Privathaftpflichtrechts ist umfangreich und deckt alle Schäden ab, die Sie oder auch Ihre Kinder bei anderen Personen im Privaten verursachen. Selbstverständlich wehren wir im gleichen Maße Ansprüche gegen Sie ab.